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   BGH, 25.09.2014 - V ZB 194/13   

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https://dejure.org/2014,34794
BGH, 25.09.2014 - V ZB 194/13 (https://dejure.org/2014,34794)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - V ZB 194/13 (https://dejure.org/2014,34794)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - V ZB 194/13 (https://dejure.org/2014,34794)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62a Abs 1 AufenthG, Art 16 Abs 1 S 1 EGRL 115/2008
    Abschiebungshaft: Vollzug in einer Justizvollzugsanstalt bei einem Unionsbürger

  • IWW

    Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG, § 62a Abs. 1 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Haftanordnung gegen Art. 16 Abs. 1 S. 1 RL 2008/115/EG

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Vollzug in einer Justizvollzugsanstalt bei einem Unionsbürger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß einer Haftanordnung gegen Art. 16 Abs. 1 S. 1 RL 2008/115/EG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 56/14

    Zulässigkeit der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - V ZB 194/13
    Die Haftanordnung des Landgerichts hat den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Billwerder und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. zur Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I: Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - V ZB 56/14 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Soweit der Bundesgerichtshof für den Vollzug der Abschiebungshaft bei einem ausreisepflichtigen Unionsbürger die Regelungen der Rückführungsrichtlinie herangezogen hat (BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - V ZB 194/13), betrifft diese Entscheidung die richtlinienkonforme Auslegung von § 62a AufenthG und verhält sich nicht generell zur Gleichstellung von Unionsbürgern mit Drittstaatsangehörigen.
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